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    <title>gradwerk Newsfeed</title>
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    <description>gradwerk Newsfeed</description>
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      <title>Dein KI-Ernährungscoach</title>
      <description><![CDATA[ <div><img src="https://www.gradwerk.eu/upload/img/mockup-multi-device-3-2.webp?w=600&code=1eccd7545108e7e4acd2502b56ceb1bba834f5a8708217b65e2b4629bc948e3d" width="300" /></div>CaloScan verbindet Ernährung, KI und Alltag in einem Tool. Mit CaloScan entwickelt gradwerk einen Ernährungscoach mit KI. Das macht Ernährung einfacher und alltagstauglich. Nutzer fotografieren Essen. Oder sie erfassen Mahlzeiten mit Sprache. Auch Rezepte, Produkte und Verpackungen können sie scannen. Die Plattform berechnet Nährwerte. Sie zeigt Fortschritte im Dashboard. Und sie gibt Tipps für Gesundheit, Fitness und Sport. So begleitet das System die Ernährung. ]]></description>
      <link>https://www.gradwerk.eu/caloscan-der-ki-ernaehrungscoach</link>
      <pubDate>Wed, 03 Jun 2026 20:59:00 +0200</pubDate>
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      <title>Überwachung von Servern und Websites mit KI</title>
      <description><![CDATA[ <div><img src="https://www.gradwerk.eu/upload/img/server-uptime-monitor-dashboard-surface-hub-ueberwachungstafel.webp?w=600&code=d686195fcea5e22eb25db24983ad5956f5b23e7b0f23b8d598647f090dd4e6b5" width="300" /></div>gradwerk entwickelt Server-Überwachungssoftware mit KI, die nicht nur misst, sondern auch bewertet. Klassisches Monitoring zeigt Ausfälle und Zahlen. Die Einordnung bleibt oft schwierig. Die Lösung von gradwerk prüft Server in Echtzeit. Die KI erkennt Muster und fasst Risiken einfach zusammen. So sehen Teams schnell: Was ist auffällig? Warum ist es wichtig? Was ist als Nächstes zu tun? Wichtig sind klare Warnungen, verständliche Berichte und Datenschutz nach DSGVO. ]]></description>
      <link>https://www.gradwerk.eu/ki-gestuetzte-server-ueberwachung-von-gradwerk</link>
      <pubDate>Sat, 14 Feb 2026 12:51:00 +0100</pubDate>
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      <title>Sichtbar in der KI-Suche: So machen Sie Ihre Leistungen KI-tauglich</title>
      <description><![CDATA[ <div><img src="https://www.gradwerk.eu/upload/img/blauer-abstrakter-hintergrund-mit-weichen-verlaeufen-lichteffekt.webp?w=600&code=7355c0745b0fa22f6bed5973e95139fd11e21801d5b5db89e1bebbadb32af6b8" width="300" /></div>KI verändert die Suche stark. Menschen stellen KI-Chatbots heute schwierige Fragen. Sie erwarten sofort nutzbare Antworten. Auch Empfehlungen sollen zu ihnen passen. Wichtig ist die verarbeitbare Information. Aufgaben für eine bessere Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchen 1. Inhalte prompt-gerecht aufbereiten KI-Systeme zerlegen Texte in kleine Teile. Schreiben Sie klare Absätze mit klarem Nutzen. Nutzen Sie Zwischenüberschriften, FAQs und Aufzählungen. Beantworten Sie typische Kundenfragen direkt. 2. Von Keywords zu „Conversational Prompts“ denken Schreiben Sie Inhalte als Antworten auf Fragen. Bauen Sie diese Fragen direkt ein. 3. Citations statt bloßer Erwähnung KI-Modelle unterscheiden zwischen Erwähnung und Quelle. Nur zitierfähige Absätze kommen zuverlässig hinein. Warum das alles? Ein kurzer Exkurs zur „Denke“ der KI KI-Modelle sind keine Suchmaschinen im klassischen Sinn. Sie sind Sprachmodelle mit großem Textgedächtnis. Sie suchen den relevantesten Satz zum Thema. 4. Datenvielfalt nutzen – Unique Content gewinnt KI-Systeme mögen einzigartige und starke Inhalte. Dazu gehören Expertenmeinungen, Statistiken und Analysen. Nutzen Sie auch Text, Audio, Video und Bilder. Vermeiden Sie austauschbare Texte. Setzen Sie auf eigene Inhalte. ]]></description>
      <link>https://www.gradwerk.eu/ki_sichtbarkeit_content_optimierung_digitale_suche_ratgebers</link>
      <pubDate>Wed, 30 Jul 2025 13:17:00 +0200</pubDate>
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      <title>Barrierefreiheit von Websites. Was Sie bis 2025 wissen müssen.</title>
      <description><![CDATA[ <div><img src="https://www.gradwerk.eu/upload/img/abstraktes-halbtone-muster-schwarz-weiss-hintergrund.jpg?w=600&code=4438ef48799439ac4f7a8100788dfd9dafa5b1f37175fa42add4923b4e7fb860" width="300" /></div>Die Bedeutung barrierefreier Websites Eine barrierefreie Website passt sich vielen Menschen an. Sie hilft Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Alle Menschen können Inhalte gut nutzen. Das gilt für alle Websites. Dazu gehören Corporate Websites, Web-Shops, Web-Apps und Landingpages. Warum Barrierefreiheit? Soziale Verantwortung: Eine barrierefreie Website hilft Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie können am digitalen Leben teilnehmen. Rechtliche Anforderungen: Behörden und viele Unternehmen müssen Websites barrierefrei machen. Wirtschaftliche Vorteile: Barrierefreiheit erreicht mehr Menschen. Mehr Menschen können die Website nutzen. Das kann den Umsatz erhöhen. Barrierefreiheit ab 2025. Die gesetzlichen Vorgaben. Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) um. Geltungsbeginn: Das Gesetz gilt am 28. Juni 2025. Betroffene Unternehmen: Viele B2C-Unternehmen müssen ihre Angebote barrierefrei machen. Das gilt für Websites, Online-Shops, Buchungssysteme und Apps. Reine B2B-Unternehmen sind manchmal ausgenommen. Das gilt nur bei klaren Geschäftskunden-Angeboten. Kleinstunternehmen sind bei digitalen Dienstleistungen manchmal ausgenommen. Sie beschäftigen weniger als 10 Mitarbeitende. Sie erreichen höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Wichtig: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Bestimmte Produkte bleiben trotzdem barrierefrei Pflicht. Dazu gehören Smartphones, Tablets, E-Book-Reader und Selbstbedienungsterminals. Anforderungen: Websites, Web-Apps und Onlineshops müssen EN 301 549 erfüllen. Die Norm basiert auf WCAG Level AA. Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Unternehmen bekommen einen Hinweis. Sie erhalten dann eine Frist zur Überarbeitung. Bei Verstößen drohen Strafen. Dazu gehören Geldstrafen bis zu 100.000 €. Checkliste für barrierefreie Websites Diese Checkliste hilft Ihnen bei der Barrierefreiheit. Sie geben jedem Bild einen Text. Sie verwenden einfache Sprache. Sie nutzen starke Farb-Kontraste. Sie machen die Website mit der Tastatur bedienbar. Sie nutzen eine klare Struktur. Sie wählen gut lesbare Schriftarten. Sie vermeiden Flackern und Blinken. Sie geben Videos und Audios Untertitel. Sie machen die Website für viele Geräte nutzbar. Sie testen die Website regelmäßig. ]]></description>
      <link>https://www.gradwerk.eu/barrierefreiheit-von-websites-was-sie-bis-2025-wissen-muessen</link>
      <pubDate>Tue, 02 Jul 2024 09:31:00 +0200</pubDate>
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      <title>Neue Inhalte einfach machen: Der CMS 6 Composer mit AI-Textgenerator ist da!</title>
      <description><![CDATA[ <div><img src="https://www.gradwerk.eu/upload/img/radiales_muster.webp?w=600&code=a3a6bdb08b80aa8b571a03a8ddbfde6fd18baecaf8f1bf05cfd5a4b70eebceec" width="300" /></div>CMS 6: gradwerk präsentiert neues Modul "Composer" mit KI-Textgenerator Die Digitalagentur gradwerk stellt das Modul "Composer" vor. Der Composer ist ein Texteditor für CMS 6. Er arbeitet mit einem KI-Textgenerator. Er erstellt Inhalte automatisch. Er bietet über 170 Vorlagen. Er unterstützt über 50 Sprachen und Dialekte. Mit dem Composer schreiben Redakteure Texte. Der KI-Generator ergänzt Texte. Der KI-Generator erstellt Texte auch ganz neu. Redakteure teilen Dokumente mit anderen Redakteuren. Redakteure laden Dokumente als Word-Dateien herunter. Der Composer hilft bei Content Marketing und SEO. SEO bedeutet: bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen. Der KI-Textgenerator berücksichtigt feste Keywords. Der Composer nutzt alle wichtigen Stellen auf den Seiten. Der Composer arbeitet in allen Eingabefeldern von Webseiten. Texte entstehen dort, wo sie erscheinen sollen. Manuelles Kopieren und Einfügen ist nicht mehr nötig. gradwerk bietet eine enge Verbindung mit dem CMS 6. Der Composer unterstützt auch Übersetzungen mit Deepl-KI. Sven Laucke ist Geschäftsführer von gradwerk. Für weitere Informationen oder eine Demo von CMS 6 Composer senden Sie bitte eine E-Mail an laucke@gradwerk.de oder informieren Sie sich auf diesen Seiten. Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen. ]]></description>
      <link>https://www.gradwerk.eu/gradwerk-praesentiert-neues-modul-composer-mit-ki-textgenerator</link>
      <pubDate>Mon, 03 Apr 2023 10:12:00 +0200</pubDate>
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      <title>ChatGPT - die Zukunft der Sprach-Interaktion</title>
      <description><![CDATA[ <div><img src="https://www.gradwerk.eu/upload/img/brain-ki.jpg?w=600&code=ebf33878183ff7fc675bc7a46707e2f90e53b17f74c44717f2798f6deef5942b" width="300" /></div>Digitales Marketing und Software brauchen Kundennähe. Unternehmen sollen Kunden natürlich ansprechen. ChatGPT ist dafür eine wichtige Technologie. ChatGPT ist ein System für Sprache mit KI. ChatGPT versteht Fragen in natürlicher Sprache. ChatGPT antwortet verständlich und natürlich. ChatGPT führt auch Aufgaben automatisch aus. ChatGPT trifft auch Entscheidungen automatisch. gradwerk nutzt ChatGPT in zukünftigen Produkten. ChatGPT hilft beim Schreiben von Texten. ChatGPT erklärt Zusammenhänge natürlich. ChatGPT steigert die Produktivität unserer Kunden. ChatGPT übernimmt automatische Aufgaben. ChatGPT trifft auch Entscheidungen. Unsere Kunden haben dann mehr Zeit für Kernaufgaben. Sie nutzen Zeit und Mittel besser. ChatGPT macht Gespräche zwischen Unternehmen und Kunden natürlicher. ChatGPT macht diese Gespräche auch effizienter. Wir setzen ChatGPT in neuen gradwerk-Produkten ein. So verbessern wir die Erfahrungen unserer Kunden. ChatGPT ist ein großes Sprachmodell. OpenAI hat ChatGPT trainiert. OpenAI ist eine gemeinnützige Organisation. OpenAI entwickelt künstliche Intelligenz. OpenAI setzt künstliche Intelligenz in der Gesellschaft ein. OpenAI will allen Menschen Vorteile bringen. OpenAI will das Wohl der Gesellschaft fördern. ChatGPT gehört zu diesem Ziel. ChatGPT hilft Menschen bei schnellen Antworten. ChatGPT hilft Menschen bei genauen Antworten. ]]></description>
      <link>https://www.gradwerk.eu/chatgpt-die-zukunft-der-natuerlichen-sprachinteraktion</link>
      <pubDate>Mon, 23 Jan 2023 06:50:00 +0100</pubDate>
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      <title>Das müssen Sie als Webseitenbetreiber zur DSGVO wissen</title>
      <description><![CDATA[ <div><img src="https://www.gradwerk.eu/upload/img/rosa-lilien-blumenstrauss-elegantes-design-rosahintergrund.jpg?w=600&code=9e37727949723f459126f53505792d46aaa956895aebb0011b57b9e13180ce95" width="300" /></div>Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018. Sie betrifft Unternehmer und Webseiten-Betreiber. Viele Regeln im Datenschutz sind neu. Einige Regeln sind einfach. Andere Regeln sind kompliziert. Dieses Special hilft Ihnen bei der Umsetzung. Es zeigt wichtige Anforderungen der DSGVO. Es hilft auch für Ihre Webseite. Wir unterstützen Sie gern. Sprechen Sie uns an. 1. Einführung Die DSGVO regelt Daten europaweit einheitlich. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018. Viele Regeln aus dem BDSG ändern sich. Die DSGVO gilt in der ganzen EU. Auch Firmen außerhalb der EU müssen sie beachten. Das gilt bei Daten von EU-Personen. Die DSGVO betrifft fast jedes Internet-Unternehmen. Dazu gehören Tracking, Kundendaten und Newsletter. Auch Werbemails und Datenschutzerklärungen gehören dazu. 2. Datenschutzerklärung und Impressum Jede Webseite braucht eine neue Datenschutzerklärung. Sie muss die DSGVO erfüllen. Einfache und verständliche Sprache Kontaktdaten des Seiten-Betreibers Datenschutz-Beauftragter, wenn vorhanden Rechtsgrundlage der Daten-Verarbeitung Die Datenschutzerklärung muss mehrere Punkte nennen. Alle Daten-Verarbeitungen auf der Webseite Kunden- und Bestell-Daten Tracking, Cookies, Social Media Newsletter und Auftrags-Daten-Verarbeitung Speicher-Dauer und Lösch-Fristen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch Recht auf Daten-Herausgabe und Übertragbarkeit Eine Einwilligung gehört nicht in die Datenschutzerklärung. Beim Impressum ändern sich keine Regeln. Daten müssen gelöscht werden, wenn der Zweck wegfällt. Daten müssen auch nach Widerruf gelöscht werden. Ein Widerspruch kann auch zur Löschung führen. Gesetzliche Speicherpflichten bleiben aber bestehen. 3. Verarbeitungs-Verzeichnis Sie brauchen ein Verarbeitungs-Verzeichnis mit mehr als 250 Mitarbeitern. Es gilt auch bei besonderen Daten-Kategorien. Es gilt auch bei nicht nur gelegentlicher Verarbeitung. Im Zweifel sollten Sie ein Verzeichnis anlegen. Darin stehen unter anderem: Name und Kontaktdaten Zwecke der Verarbeitung Betroffene Personen und Daten Empfänger Übermittlungen in Drittländer Lösch-Fristen Technische und organisatorische Maßnahmen 4. Cookies und Tracking Für Cookies und Tracking gibt es noch keine neuen Regeln. Die ePrivacy-Verordnung kommt wohl später. Für Statistik-Tracking braucht es ein Opt-out. Google Analytics bleibt unter Bedingungen erlaubt. A(D)V-Vertrag mit Google IP-Anonymisierung Opt-out für Desktop und Mobil Ab dem 25. Mai 2018 braucht Google einen DSGVO-Vertrag. Für andere Tools ist die Lage oft unklar. 5. Newsletter und Einwilligungen Alte Einwilligungen gelten meistens weiter. Das gilt zum Beispiel für Newsletter. Ausnahmen gibt es bei Minderjährigen. Neue Newsletter brauchen oft eine Einwilligung. Die Einwilligung soll mit double opt-in nachweisbar sein. Die Einwilligung muss elektronisch dokumentiert werden. Die Einwilligung muss freiwillig sein. Es gibt kein Daten-gegen-Inhalt-Modell. Keine Daten gegen E-Books oder Gewinnspiele. Newsletter darf nicht an einen Vertrag geknüpft sein. 6. Datenschutz-Beauftragter Manche Unternehmen müssen einen Datenschutz-Beauftragten benennen. Das gilt meist ab 10 Personen. Oder bei einer Datenschutz-Folgen-Abschätzung. Es darf keinen Interessen-Konflikt geben. Ein Vorstand kann nicht Datenschutz-Beauftragter sein. Ein Geschäftsführer kann nicht Datenschutz-Beauftragter sein. Ein Inhaber kann nicht Datenschutz-Beauftragter sein. Ein externer Datenschutz-Beauftragter ist möglich. Der Datenschutz-Beauftragte muss zuverlässig sein. Er braucht Rechts-Wissen und Technik-Wissen. 7. Mitarbeiterdaten Auch für Mitarbeiterdaten gibt es neue Regeln. Arbeitgeber sollen nur nötige Daten erheben. Sie dürfen Daten nur bei Bedarf verarbeiten. Das gilt für Einstellung, Arbeit und Beendigung. Auch Gesetze und Tarif-Verträge können das erlauben. Arbeitgeber können auch Einwilligungen einholen. Die Einwilligung muss freiwillig sein. Der Arbeitgeber muss das beweisen können. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Manchmal ist auch elektronisch erlaubt. Der Beschäftigte muss den Widerruf kennen. Arbeitgeber brauchen gute Nachweise. Sie müssen auch Verstöße melden. Sie sollten ihre Abläufe prüfen. 8. Auftrags-Daten-Verarbeitung Ein externes Unternehmen braucht einen Vertrag. Das gilt bei Daten-Verarbeitung für Sie. Beispiele sind Agenturen, Newsletter-Anbieter und Webhoster. Auch Wartungs-Firmen gehören dazu. Der Vertrag braucht wenige neue Regeln. Der Auftrags-Verarbeiter führt manchmal ein Verzeichnis. Er protokolliert die Weisungen. Die Schriftform ist nicht mehr nötig. Ein Muster-Vertrag ist bei eRecht24 Premium (Partnerlink) erhältlich. 9. Datenschutz bei Minderjährigen Bei Jugendlichen unter 16 Jahren brauchen die Eltern zustimmen. Das gilt nur bei nötiger Einwilligung. Das gilt zum Beispiel bei Werbung. Bei Angeboten für Erwachsene und Jugendliche gilt das nicht extra. 10. Datenschutz-Folgen-Abschätzung Manche Daten-Verarbeitungen brauchen eine Folgen-Abschätzung. Sie prüfen dabei die Risiken für Menschen. Das steht in Artikel 35 DSGVO. Das gilt oft bei neuen Technologien. Das gilt auch bei hohem Risiko. Gesundheitsdaten, Religion, Sexualität Geschäfts-Geheimnisse Profiling und Scoring Straftaten Mehr Details stehen im Whitepaper des Forum Privatfreiheit. 11. Auskunft und Meldung Betroffene haben ein Auskunftsrecht. Sie bekommen ihre gespeicherten Daten genannt. Die Auskunft kommt schriftlich, per E-Mail oder mündlich. Die Auskunft kommt unverzüglich. Spätestens nach 1 Monat kommt sie. Bei Datenpannen gilt eine Meldepflicht. Die Behörde muss schnell informiert werden. Das soll möglichst binnen 72 Stunden geschehen. 12. Bußgelder und Abmahnungen Datenschutz-Verstöße können abgemahnt werden. Es kann auch zu Gerichts-Verfahren kommen. Die DSGVO erlaubt hohe Bußgelder. Sie können bis zu 20 Millionen Euro betragen. Oder 4% des weltweiten Vorjahres-Umsatzes. Antworten und Beschwerden sollen Sie ernst nehmen. Behörden-Anfragen sollen Sie besonders ernst nehmen. Was sollten Sie jetzt konkret tun? Sie müssen sich um Datenschutz kümmern. Sie müssen sich auch um das Impressum kümmern. Auch Bildrechte und Facebook gehören dazu. Sie brauchen klare Antworten und praktische Hilfe. Sie müssen nicht alles selbst recherchieren. Sie müssen nicht für jede Prüfung teure Anwälte zahlen. ]]></description>
      <link>https://www.gradwerk.eu/das-muessen-sie-als-webseitenbetreiber-zur-dsgvo-wirklich-wissen</link>
      <pubDate>Wed, 17 Aug 2022 12:09:00 +0200</pubDate>
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      <title>Conversion-Optimierung für Ihren Erfolg</title>
      <description><![CDATA[ <div><img src="https://www.gradwerk.eu/upload/img/muster.jpg?w=600&code=4a3ec59eac2ce21b88616959ca370746f106405523f2a091e528c5308179cfb1" width="300" /></div>Stecken Sie noch in der Planung Ihrer Online-Strategie, dann sind Usability und Conversion-Optimierung wichtig.Auch danach bleibt die Website-Leistung wichtig. Jedes Unternehmen will mit der Website erfolgreich sein. Erfolg zeigt sich an einer Aktion des Besuchers. Diese Aktion heißt Conversion. Conversion bedeutet: Ein Besucher wird ein Kunde. Das kann ein Kauf sein. Das kann ein Download sein. Das kann eine Kontaktaufnahme sein. Google denkt immer stärker aus Sicht der Nutzer. Wichtiger sind gute Inhalte mit Geschichten. Bilder und Videos gehören dazu. Die Nutzer-Erfahrung ist ein Ranking-Faktor. Vor dem Design brauchen Sie klare Ziele. Sie brauchen auch Ihre Zielgruppe. Ein kurzer Test zeigt oft Schwächen. Zeigen Sie eine Startseite 5 Sekunden lang. Fragen Sie danach nach dem Inhalt. Tests zeigen Schwachstellen im Online-Angebot. Ein gutes Google-Ranking bringt noch keinen Umsatz. Wichtige Fragen sind: Wo bin ich hier? Bin ich hier richtig? Passt das zu meiner Suche? Hilft mir dieser Anbieter? Ist das für Leute wie mich? Komme ich mit der Seite zurecht? ]]></description>
      <link>https://www.gradwerk.eu/conversion-optimierung-fuer-ihren-erfolg</link>
      <pubDate>Wed, 17 Aug 2022 11:53:00 +0200</pubDate>
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